Allgemeine Geschäftsbedingungen 2022

 

1.) Geltungsbereich

 

Die folgenden Konditionen gelten für alle von evefehphotos - Fotografie Evelyn Fehlau (Evelyn Fehlau, An der Paradieswiese 4, 51067 Köln (im Folgenden „Fotografin“)) durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen.

 

Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin. Mit Entgegennahme von Leistung aller Art gelten sie in ihrem vollen Umfang als akzeptiert und vereinbart. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur vom Fotografen schriftlich anerkannt wirksam.

 

Der Vertrag kommt zustande, sobald Leistung beansprucht wird (Buchung eines Shootings, Annahme von Bildmaterial oder Produkten usw.… )

 

 

2.) Auftragsproduktionen / Fotoshootings

Zum Abschluss eines Vertrages zwischen Fotografin und Kunden kommt es, wenn die Fotografin einen Shootingvertrag an den Kunden übermittelt und dieser am Tag des Shootings von beiden Parteien unterzeichnet wird. Im Anschluss an das Shooting werden dem Kunden die Bilder für die Auswahl in einer privaten Onlinegalerie zur Verfügung gestellt.

 

Die Aufnahmen sind vom Kunden über diese Onlinegalerie selbst zu wählen - in welcher künstlerischen Form der Bearbeitung diese jedoch dem Kunden ausgehändigt werden, liegt im Ermessen des Fotografen. Besondere Wünsche können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden nicht überein, kann aber muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen.

Unzufriedenheitsbekundungen müssen innerhalb von 5 Werktagen in schriftlicher Form vorliegen, ansonsten gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

3.) Nutzungsrechte des Kunden

Mit der vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen:

  • private Nutzungsrechte
    (unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form)

 

  • Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art.

 

  • Veröffentlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage (hierfür ist jedoch ausschließlich die web-optimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden.)

 

  • Erstellung von Drucken (Fotos, Postern, T-Shirts...) für den privaten Gebrauch.



Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet:

  • Der Weiterverkauf von Drucken (Fotos, Postern...) oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials.

 

  • Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestattet, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen hält und diese ebenfalls nur privat nutzt (dazu zählen unter anderem Boxenschilder, Türschilder und ähnliches)


Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen -> werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form und bedingen einen Preisaufschlag.

 

 

4.) Nutzungsrechte der Fotografin

 

Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf Evelyn Fehlau.
Bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG. Die Fotografin ist Urheberin sämtlicher erstellter Fotografien nach § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses Recht ist nicht übertragbar.


Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, öffentlich zugänglich machen, ausstellen, usw.) Sollte es zu einer solchen Verwertung durch die Fotografin kommen, wird der Kunde umgehend hiervon informiert.

Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Tierbilder gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf dem das Gesicht des Besitzers erkennbar ist, nicht veröffentlicht werden etc., muss dieses ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.

 

5.) Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien

Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden.


Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur (Wasserzeichen), welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden.

Eine Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung und jegliche Art der Verwertung ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Zustimmung von Evelyn Fehlau.

 

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


Auch Veränderungen und deren Veröffentlichungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

 

 

6.) Urheberrecht und Namensnennung

 

Die Fotografin hat ein Recht auf Namensnennung an üblicher Stelle nach § 13 UrhG. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert. Für etwaige durch die Fotografin genehmigte Veröffentlichungen der Aufnahmen ist jeweils die Version mit Fotografensignatur zu verwenden.

Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen, zum Beispiel auch durch eine Verlinkung erfolgen.

Für den Fall, dass eine zweite Version mit Fotografensignatur nicht vorliegt, hat jede Veröffentlichung mit Namensnennung der Fotografin zu erfolgen:

 

evefehphotos - Fotografie Evelyn Fehlau (www.evefehphotos.de)

 

 

7.) Vergütung und Honorar

 

Für die Leistungen der Fotografin wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmiete, Bildbearbeitung sind vom Kunden zu tragen und werden durch die Fotografin in Rechnung gestellt.

 

Wünscht der Kunden während oder nach einer Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.

 

Die Kosten für das Shooting müssen spätestens am Tag des Shootings der Fotografin überwiesen oder bar ausgezahlt werden. Zusätzliche Bilder werden in Rechnung gestellt und müssen vor dem Erlangen bezahlt werden. Mit Begleichung der übermittelten Rechnung durch den Auftraggeber und Versand der Bilder durch die Fotografin gilt der Auftrag als abgeschlossen.

 

Die Fotografin ist berechtigt den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen (Krankheit, Wetter, höhere Gewalt) abzusagen oder verschieben. Der Kunde wird davon per Telefon oder E-Mail in Kenntnis gesetzt. Die Fotografin stellt in angemessener Zeit einen Ersatztermin. Geleistete Zahlungen werden an den Kunden zurückerstattet.

 

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann er ohne zusätzliche Kosten einen Ersatztermin für das Shooting beanspruchen.

Sollte es zur Absage eines gebuchten Termins seitens des Auftraggebers kommen, dessen Gründe der Auftragnehmer nicht vertreten kann kommen, fallen 20% der Kosten des gebuchten Shootings an. Wird das Shooting später als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin nicht abgesagt, muss das gebuchte Shooting vollständig gezahlt werden.

 

 

8.) Gutscheine

 

Ein Gutschein kann nur gegen eine Dienstleistung (Fotoshooting) eingelöst werden. Eine

Barauszahlung ist nicht möglich.

 

 

9.) Vertragsstrafe und Schadensersatz

 

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe, Verbreitung oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Dazu zählt auch der unterlassene, unvollständige, falsch platzierte oder nicht zuordnungsfähige Urheberrechtsvermerk.

Werden Bilder, die gegen die AGBs verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt, wird ein dreifacher Bildpreis in Rechnung gestellt.

 

 

10.) Haftung und Gewährleistung

 

Die Fotografin sowie ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Kunden aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

 

Die Fotografin verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.

 

Der Bildstil der Fotografin ist dem Kunden sowohl hinsichtlich der Erstellung als auch der Bildbearbeitung bekannt. Die Erstellung der Aufnahmen, deren Bearbeitung sowie Bild- und Motivwahl unterliegen der künstlerischen Freiheit der Fotografin.

Zur Aufnahme dem Kunden überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Kunde verpflichtet sich, diese bei Bedarf selbst gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular dem Kunden vorgelegt. Der Fotografin werden vom Kunden mithin nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Der Kunde erklärt, dass er hinsichtlich der Fotografin zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bilder oder Bildbestandteilen oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommenden Rechte für die Fotografin übernommen hat und diese insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird. Mit Übergabe der Bilddaten an den Kunden erlischt für die Fotografin die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Bilddaten durch die Fotografin muss darüber hinaus nicht erfolgen.

 

 

11.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinngemäße wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Köln vereinbart. Die Fotografin ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen.

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